Reifenwahnsinn bei ABE Zweirädern

  • Pressemeldung:

    Ein offener Brief an alle Motorradzeitschriften, Prüforganisationen, Reifenherstellern und Reifengroßhändlern.

    Der Reifenwahnsinn bei ABE Zweirädern
    Abzocke, Behördenwahnsinn und ungenaue/unsichere Rechtslage

    1. Chaos beim Eintragen von neuen Reifentypen mit abweichenden Größen da originale Größen komplett oder teilweise nicht mehr gefertigt werden. Trotz kompletter fahrdynamischer Prüfung durch den Reifenhersteller, werden Reifenbindungen nicht ausgetragen, da angebliche Abstände zwischen drehenden und stehenden Teilen nicht eingehalten worden sind. Zweirad ist aber komplett serienmäßig.

    2. Daraus ergibt sich die Frage, was passiert, wenn neue Reifen in den originalen Dimensionen an serienmäßigen Zweirädern montiert werden, bei denen es eine Herstellerbescheinigung oder Empfehlung etc. gibt, bei denen aber der benötigte Abstand angeblich nicht eingehalten wird? Wer übernimmt die Verantwortung, wenn dieser Fall eintritt? Der Reifenhersteller, der Großhändler oder der Reifenhändler bzw. die Zweiradwerkstatt? Im Zweifelsfall immer der, der direkt mit Kunden Kontakt hat und die Reifen bestellt hat.
    Im Prinzip ist der Ärger vorprogrammiert, da erst nach der Montage festgestellt werden kann, ob der Platz ausreicht, bloß, wie viele Reifenpaarungen will die Werkstatt montieren, und wer zahlt dieses alles? Bestimmt nicht der Kunde und noch weniger die Prüforganisation.

    3. Es werden Gutachten eingezogen, obwohl die Reifen nachweislich besser und sicherer schon sehr lange auf den Zweirädern funktionieren, nur um sie dann für teures Geld nachträglich einzutragen.

    4. Auf Nachfrage bei einer Prüforganisation, was mit den teilweise umfangreichen Eintragungen bei ABE Fahrzeugen passiert (Schwingen und / oder Gabelumbauten und den dazu wahrscheinlich nicht mehr originalen Reifengrößen) (Verkleidungsaustragungen / Streetfighterumbauten). Diese sind damals für sehr viel Geld abgenommen worden und funktionieren schon seit Jahrzehnten.
    Antwort: Wenn diese Fahrzeuge eine HU bekommen wollen müssen alle Umbauten noch einmal durch eine sehr teure Höchstgeschwindigkeitsprüfung legalisiert und eingetragen werden. Kostenpunkt ca. 250 – 400 Euro mit der Gefahr, das nach heutiger Sicht und dem persönlichen Empfinden des Prüfers die Abnahme auch negativ ausfallen kann.
    Wird dann die Eintragung ausgetragen???
    Diese momentan gültige Praxis kommt mir teilweise wie eine Enteignung bzw. einen nicht mehr bestehenden Bestandsschutz vor. Da es keine eindeutige Regelung gibt, habe ich die Bestellung von Reifen für ABE Zweiräder momentan ausgesetzt. Nach meiner Meinung dürfte es keinerlei Zweifel geben, wenn vom Reifenhersteller alles wie gewünscht und gefordert geprüft worden ist.
    Die allgemeine Aussage: Such Dir einen anderen Prüfer oder fahr in ein anderes Bundesland, kann zwar kurzfristig helfen, aber wer übernimmt die Kosten dafür, da fährt der Kunde lieber in eine andere Werkstatt oder kauft sich ein neueres EU Fahrzeug, da ist mit einem Mal alles egal, sofern die Dimensionen etc. bei den Reifen stimmen, warum diese sinnvolle Praxis bei den älteren Fahrzeugen nicht geht, ist mir aus technischer Sicht ein Rätsel.
    Hier geht es nur um Geldmacherei und Abzocke der Steuerzahler.

    Bitte um Stellungnahme.

    Markus Kraege
    SK-Bikes
    Wedemark

  • Servus,
    was ist ein ABE Zweirad, mir ist seit 45 Jahren nur eine nationale Zulassung, sprich nach deutschem Recht, oder eine europäische Zulassung, also irgendwo innerhalb der EU typisiert, bekannt????

    Aktuell haben wir KEINE Probleme mehr, die alten Marken- und Typbindungen aus den Papieren entfernen zu lassen.
    2024 gab es vereinzelt Stress damit, die Prüforganisation sind hier mittlerweile aber sehr kooperativ.
    Ich montiere im Jahr ca. 350 Reifen auf ca. 200 verschiedenen Fahrzeugen aller Marken und Baujahre, denke also zu wissen, von was ich spreche.

  • ist somit gelöst. Nur der TÜV sträubt sich in Hannover noch immer. Da regiert eh noch weiter der Kaiser.

    Dekra ist da besser.Wie bekloppt im nachhinein das ist,sieht man dann an den späteren EU ABEs . Da kannst

    du,wenn die grössen stimmen,vorn Metzeler hinten Conti draufklatschen. Noch nicht mal bei meiner XANTHUS

    mit Einzelgenehmigung ist das erlaubt. Die spinnen doch völlig. Kein Wunder das die AFD die besten Wahlhelfer

    in der EU hat.:)

    Lg franx

  • Hallo Franx, Franx19

    wo hast du diesen Artikel gefunden ? auf den Seiten des BVDM ist dieser Artikel nicht zu finden :rolleyes: Mein Kenntnisstand war bisher, das aufgrund der neuen Wahlen, die geplanten Gespräche noch nicht durchgeführt werden konnten 05.04.2025 Kurzfristige Lösung für die Reifenbindung

    Was ist mit den ABE Fahrzeugen welche eine Erstzulassung zwischen 2000 bis 2002 haben ? Bei den Prüforganisationen <> "TÜV" ist im Regelfall die Austragung der Reifenfabrikatsbindung unkompliziert. Es empfiehlt sich, einen eindeutigen Text: zBsp. "Fahrzeug ohne Reifenfabrikatbindung" eintragen zu lassen.

    Gruß Klaus

    da werden Erinnerungen wieder wach: #1 NavNie Youtube #2 Playlist

    Wünsche allen stets mindestens eine handbreit griffigen Asphalt unter den Rädern und kommt gesund wieder nach Hause.

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